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Mitglied sein, Mitglied werden

Wer bereits getauft ist, ausgetreten war und wieder in die Kirche eintreten möchte, setzt sich bitte mit dem Gemeindebüro in Verbindung und vereinbart einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Während des Gesprächs wird ein Formular ausgefüllt - und damit ist man wieder in der Kirche, "gehört wieder dazu". Das freut alle!

Mitglieder der Kirche gehören in der Regel zur Kirchengemeinde am Ort ihres ersten Wohnsitzes. Auf Wunsch kann man sich aber auch einer anderen Kirchengemeinde zuordnen lassen. Man gehört damit auch zu einer der 20 "Landeskirchen" in Deutschland. In unserer Gegend ist das die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die ihren Sitz in Darmstadt hat.

Zu den ausdrücklichen Rechten gehört, dass man Pate werden kann, den Kirchenvorstand wählen kann, kirchlich getraut wird (falls gewünscht), und auch bestattet.

Der "Mitgliederbeitrag" wird als Kirchensteuer von den Finanzämtern einbehalten und an die Kirche weitergegeben. Dafür lässt sich der Staat von den Kirchen bezahlen und die Kirche spart Bürokratie.

Die Kirchensteuer beträgt in Hessen 9 Prozent der tatsächlichen Steuerschuld. Wer nicht steuerpflichtig ist, bleibt trotzdem Mitglied der Kirche. 

Wer sich taufen lassen möchte, findet Informationen unter Taufe.  

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